Vor einigen Wochen sorgte das Heise-Urteil für einige Schlagzeilen. In diesem übertrugen die Richter dem Forenbetreiber die Verantwortung für gepostete Beiträge.
Nun hat das Landgericht Hamburg erneut eine solche Entscheidung gefällt. Hier ein Kommentar aus dem Administrator-Forum:
So langsam wird es schwer in Deutschland, die Glaubwürdigkeit der deutschen Gerichte beim Thema Internet ist schon lange Geschichte. Die einzelnen Gerichte entscheiden wild umher, mal ja, mal nein, dann jein. Niemand versteht mehr die Argumentationen unsere weisen Richter und dessen Urteilsbegründungen. Wer da noch den Durchblick hat, sollte sich für das höchste Richteramt bewerben. Aber, warum unternimmt in dieser Misere der Staat eigentlich nichts und wollten wir nicht mal Technologieführer hier im schönen Standort Deutschland werden?
Wieder eine neue Hiobsbotschaft für den Internet Standort Deutschland. Das Landgerichts Hamburg hat mal wieder seine Unfähigkeit bewiesen und ein Urteil zu Stande gebracht, dass den Standort Deutschland im Wettbewerb mit den internationalen Foren oder Web 2.0 Portalen der Welt in die Steinzeit schießt. Sie bestätigen die uneingeschränkte Haftung für den Betreiber dieser Seiten? Was aber genau heißt das in der Praxis?
Der Betreiber einer Web 2.0 Seite (die z.B. eine Kommentarmöglichkeit hat) oder einem Diskussionsforum kann für jeden Beitrag, den ein 8- oder 90 Jähriger in leichter Demenz schreibt, haftbar im Sinne eines Mitstörers werden, unabhängig davon, ob er selbst den Eintrag verfasst hat oder nicht. Das musste sich bei mir erst mal setzten, denken auch Sie mal genau darüber nach. Bei einem Forum z.B. von ca. 100.000 User pro Tag und sagen wir mal 20.000 Beiträgen bzw. Kommentare ist das für den Betreiber sicherlich mal eben machbar. Laut den Richtern technisch möglich.
Dumm nur, dass der Staat oder die Gerichte keinerlei Schwarzen Listen oder sonstige Informationen für böse Begriffe und nicht erlaubte Links und Wörter, Beschimpfungen und Markenverletzungen (die die Gerichte so im Laufe der Jahre entschieden haben) bereitstellt. So muss jeder Betreiber seinen eigenen Filter entwickeln und der ist meist Lückenhaft. Betreiber sind ja keine Richter oder Anwälte (vielleicht sollte man das beim Studiengang Informatik demnächst aufnehmen). Gut technisch ist das also nicht wirklich Möglich oder nur mit ca. 20.000 Mitarbeiter zu erreichen. Ja, diese Richter haben da so richtig vorausgeschaut. Ich denke mal das Arbeitslosen Problem sollte damit endgültig gelöst werden!?
Gott sei Dank hat das Landgerichts Hamburg aber noch einen kleinen Rettungsring für die geplagten Forenbetreiber ins Wasser geworfen. Der Betreiber kann sich persönlich und pro Beitrag vom Posting klar distanzieren. Welch geniale Idee! Demnächst steht auf jeder Seite, bei jedem Beitrag und Kommentar ein entsprechende Klausel und wehe dem der sich dann über Übersichtlichkeit und Design beschwert.
Auch solche Bemerkungen dieser Richter wie: Webforen sind eine “besonders gefährliche Einrichtung” geben mir bezüglich der allgemeinen Meinungsfreiheit doch mittlerweile stark zu denken. Läuft da vielleicht ein geheimer Plot mit dem Ziel aller Foren, die eine freie Meinung zu lassen, zu schließen, oder Sie wenigstens auf kleine Flamme zu kochen? Aber was weiß ich schon! Vielleicht ist das ja nur die Spitze eine Eisbergs und was darunter liegt will ich gar nicht wissen. Wie alt waren diese Richter eigentlich, wissen die überhaupt was zum Beispiel ein “Firefox” ist? Haben sie die Kenntnisse über ein modernes Medium wie das Internet zu richten?
Aber Moment mal, gehen wir doch ein wenig zurück. Gibt es da nicht das Teledienstegesetz - TDG (Gesetz über die Nutzung von Telediensten) das in §8 Absatz 2
Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine
rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
(hier zum nachlesen) ganz klar erklärt wie man damit umgeht?
Ok, wäre ja zu einfach gewesen, das bestehende Gesetzt anzuwenden, nein deklarieren wir deutsche Internet Foren oder Web 2.0 Seiten doch einfach als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebote, dass ist einfacher und man kann sich dann wieder etwas neues einfallen lassen. Auch erinnere ich mich noch an das Heise Urteil. Wollten die nicht Rechtsmittel (eine saftige Verfassungsbeschwerde) gegen das damalige (auch vom Landgerichts Hamburg) gefällten Urteil einlegen. Ach ja, das haben sie ja auch, es wurde nur leider nach etlichen Monaten abgelehnt, mit der Begründung Heise hätte noch nicht alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft?? Hmm, jetzt wird es aber schwammig? Na gut, so kämpft Heise nun im zweiten Anlauf weiter und schöpft seine Rechtsmöglichkeiten, die sie vom Richter jetzt bestimmt erklärt bekommen haben (was müssen die nur für Anwälte haben face-wink, nun aus. Also warten wir wieder ein wenig.
In der zwischen zeit bestätigt das BGH mal kurz ein Urteil wo Forenbetreiber erst für fremde Beiträge ab Kenntnis haften. Ja was denn jetzt, hat da nicht gerade das Landgerichts Hamburg irgendwie anders entschieden? Ah, das eigentliche Urteil von Hamburg war noch vor dem Urteil des BGH. Was ist denn jetzt? Hat das BGH hier das Sagen, das Landesgericht Hamburg oder findet sich vielleicht noch ein Urteil vom Landesgericht München?
Ich fasse das Alles mal für mich zusammen:
* laut TGB sind Betreiber nicht zur Überprüfung und Überwachung der Seiten verpflichtet
* Foren und Web 2.0 Seiten gehören zu den Telediensten
* jetzt die Wende: Foren und Web 2.0 Seiten sind laut Richter: besonders gefährliche Einrichtung
* Erstes Urteil: Betreiber müssen alle Inhalte prüfen (laut Richter technisch möglich, aha)
* Betreiber wie Heise und Supernature wehren sich
* Zweites Urteil: Volle Haftung für die Betreiber
* Foren und Web 2.0 Seiten sind jetzt neuerdings Anbieter redaktionell gestalteter Angebote
* Betreiber können sich aber von einzelnen Beiträgen konkret und ausdrücklich distanzieren (was immer das auch rechtlich heißt)
* BGH Urteil - Betreiber haften erst, wenn Sie Kenntnis über den fremden Beitrag haben (schriftlicher Erläuterung vom Gericht liegt leider noch nicht vor)
* Lage total unklar?!
Mein Vorschlag zur Lösung: Holt den Staat mit in Boot! Wollte nicht gerade Frau Merkel Deutschland zu einem Technologieführer machen. Dann soll sie jetzt auch gefälligst dafür sorgen, dass Ihre Gerichte die gesetzlichen Möglichkeiten dafür schaffen. Ohne ein klare Ansage, was jetzt gilt und was Gesetzt ist, kann keine Firma die ein Forum oder auch eine Web 2.0 Seite betreibt, hier in Deutschland existieren. Von der Meinungsfreiheit im deutschen Internet mal ganz zu schweigen.
Ich war so frei, den Beitrag zu kopieren. Hi ernatürlich die entsprechende Quelle: administrator.de